Seit der Vereinsgründung im Jahr 2014 stellte der Schlaganfall-Ring wiederholt Anträge auf kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung für Landesorganisationen der Selbsthilfe. Jeder dieser Anträge wurde seitens der ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein abgelehnt. Aus diesem Grund wurde ein Gesprächstermin für Dienstag, den 05.09.2017 angesetzt, um eine einvernehmliche Lösung dafür zu finden, wie eine Anerkennung des Schlaganfall-Ring Schleswig-Holstein e.V. als Landesverband der Schlaganfall-Selbsthilfe in Schleswig-Holstein erreicht werden kann.

Im Ergebnis des Gesprächs konnte erfreulicherweise eine Einigung erzielt werden: Die aktuelle Vereinssatzung (eingetragen am 14.06.2017 unter dem Aktenzeichen VR 6469 KI, lfd. Nr. 2) mit ihrer Struktur, die lokalen Selbsthilfegruppen über einen Selbsthilfegruppen-Beirat in die Arbeit des Schlaganfall-Ring einzubinden, wurde von den anwesenden Vertretern der ARGE Selbsthilfeförderung anerkannt. Es wurde bestätigt, dass seit der Eintragung der Satzungsänderung im Vereinsregister alle bislang strittigen Bedingungen bezüglich der Zugehörigkeit der örtlichen Selbsthilfegruppen zum Landesverband als erfüllt betrachtet werden und der Schlaganfall-Ring Schleswig-Holstein als Landesverband anerkannt wird.

Im Förderzyklus für das Jahr 2018 wird der Schlaganfall-Ring Schleswig-Holstein e.V. erneut einen Antrag auf kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung bei der ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein stellen. Ab sofort wird der Schlaganfall-Ring zudem Projektfördermittel bei den Krankenkassen beantragen.