Als gemeinnütziger Verein verfolgt der Schlaganfall-Ring Schleswig-Holstein e.V. keine wirtschaftlichen Ziele. Seine Arbeit dient dem Gemeinwohl. Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde zuletzt am 14.11.2025 vom Finanzamt Kiel festgestellt. Die finanziellen Mittel, die der Schlaganfall-Ring zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, erhält er aus Zuwendungen von Sponsoren, öffentlichen Zuschüssen und Fördermitteln, Zuwendungen von Fördermitgliedern, Spenden, Mitgliedsbeiträgen und aus Erträgen des Vereinsvermögens.

Finanzierung 2026

Der Schlaganfall-Ring wurde von der „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ im Jahr 2026 mit einem Betrag in Höhe von 27.680,54 EUR gefördert.


Finanzierung 2025

Der Schlaganfall-Ring wurde von der „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ im Jahr 2025 mit einem Betrag in Höhe von 27.450,00 EUR gefördert.


Finanzierung 2024

Der Schlaganfall-Ring wurde von der „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ im Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 51.508,77 EUR gefördert.