Am 7. August 2019 wurde in Schleswig über das hochaktuelle Thema der elektronischen Gesundheitsakte im Spannungsfeld aus Datenschutz, Sicherheit, Erwartungen des Patienten sowie der Angst vor zuviel Transparenz gesprochen. Initiiert wurde diese Expertenrunde von Marc Pickardt, dem 1. Vorsitzenden der Gesundheitsregion Nord e.V. und Thomas Fröber, dem 1. Vorsitzenden von Gesund am NOK. Außerdem nahmen Jürgen Langemeyer, der Vorsitzende des Schlaganfall-Ring Schleswig-Holstein e.V., Dr. John F. Näthke, Geschäftsführer des Helios Klinikums Schleswig, Swanhild Priestley, 1. Vorsitzende der Interessengemeinschaft Therapeuten Schleswig-Holstein e.V., Jörg C.-M. Schmidt, der Ärztliche Leiter der BG Nordsee Reha-Klinik, Sören Schmidt-Bodenstein, Leiter der Techniker Krankenkasse Landesvertretung Schleswig-Holstein, Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer, Arzt und Fachanwalt für Medizinrecht, CausaConcillo Rechtsanwälte Hamburg/Kiel/Flensburg sowie Stefan Wesemann von der IHK Flensburg, Geschäftsstelle Schleswig.
Nach dem Willen des Bundesministeriums für Gesundheit soll mit der Verabschiedung des Digitalen Versorgungsgesetzes spätestens zum 01.01.2021 der Patient nicht nur ein Anrecht auf eine persönliche elektronische Patientenakte (ePA) haben, sondern diese muss verpflichtend durch die Krankenkasse bereitgestellt und durch den Arzt befüllt werden. Die einhellige Meinung der Expertenrunde: „Unter Würdigung des Datenschutzes sollte sie bald möglichst eingeführt werden.“ Der Patient verfügt in diesem Szenario über seine Daten und kann diese aktiv managen. Der Mehrwert für den Patienten muss klar hervorgehoben werden. Der Gesetzgeber sollte für die Einführung der elektronischen Patientenakte umgehend eine entsprechende Grundlage schaffen.
Lesen Sie, wie die Teilnehmer der Expertenrunde das Thema beurteilen in hier in der angefügten Broschüre.